Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die das Taxiunternehmen SHÄGY TAXI KREMS erbringt.
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der zwischen SHÄGY TAXI KREMS und dem Kunden geschlossenen wurde.
Mit Auftragserteilung nimmt der Kunde diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen stets der Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.
Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, wird die Haftung des Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, wird die Haftung des Unternehmers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
SHÄGY TAXI KREMS übernimmt auch keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Beförderung.
Der Kunde haftet dem Unternehmer gegenüber für jeden Schaden, den er verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der Kunde verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmer durch Verunreinigungen durch den Kunden entstanden sind.
Angaben über Warte- oder Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen durch den Unternehmer wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde hat den Fahrpreis nach Durchführung der Beförderung unverzüglich in bar zu begleichen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Kartenzahlung ist möglich.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich in Rechnung zu stellen.
Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung oder den kompletten Fahrpreis leistet, sofern der Unternehmer den Kunden vor Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat.
Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden, die Verbraucher sind und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen, ein Anerkenntnis des Unternehmers vorliegt oder deren Forderungen gerichtlich festgestellt sind.
Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Kunden storniert, sind dem Unternehmer die bereits entstandenen Kosten, mindestens 20% ab dem 5. Werktag vor dem bestellten Termin und ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40% des vereinbarten oder des aus dem Auftrag sich ergebenden Entgelts als Stornogebühr zu ersetzen.
Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termins, bis fünf Stunden vor dem Termin, beträgt die Stornogebühr 60% des Entgelts. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten fünf Stunden vor dem bestelltem Termin, beträgt die Stornogebühr 100%.
Wurden mehrere Fahrzeuge bestellt, aber dann durch Verminderung der Fahrgastanzahl nicht in Anspruch genommen, und wurde dies dem Unternehmer nicht innerhalb der Stornofristen mitgeteilt, hat der Kunde das vereinbarte oder das aus dem Auftrag sich ergebenden Entgelts zu bezahlen.
Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt (laut Stornofreisten) durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte vereinbarte Preis der Beförderung fällig.
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden alle Schäden zu ersetzen, die durch die Stornierung entstanden sind.
Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in weiterer Folge nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin geleistet, kann der Unternehmer ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird, kann der Unternehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz und dergleichen des Kunden sind ausgeschlossen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SHÄGY TAXI KREMS und seinen Kunden gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort des Unternehmens zuständigen Gerichts vereinbart.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
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